Leichtkraftfahrzeuge endlich Zulassungsfrei

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Im Jahr 2013 hat die EU mit der Verordnung  (EU) Nr. 168/2013 unter anderem neue Regeln für die Beschaffenheit von Leichtkraftfahrzeugen erlassen. Diese haben unter anderem die Klasse L6eBP eingeführt, Ein leichtes vierrädriges Fahrzeug bestimmt für den Personentransport. Und außerdem die Klasse L6eBU für den Transport von Gütern und Waren. Diese Fahrzeugklassen sind unter anderem definiert durch ihr Leergewicht von 425kg, die Motorleistung von 6kW und einen maximalen Hubraum von 500ccm bei Dieselmotoren.

Seit 2017 nun dürfen nur noch Fahrzeuge nach der EU-Verordnung in den Verkehr gebracht werden, wodurch Probleme auftraten durch die Formulierungen der deutschen Gesetze. Die Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung fand rechtzeitig zum 24.08.2017 statt, und ersetzte die Definition der Fahrzeuge durch einen Verweis auf die (EU) Verordnung Nr. 168/2013. Leider hatte man vergessen im gleichen Zug auch die Fahrzeugzulassungsverordnung zu aktualisieren. Was dazu führte das neue Leichtkraftfahrzeuge eigentlich Zulassungspflichtig wurden. Das ist aber kaum jemandem aufgefallen. Die Versicherungen haben klaglos Kennzeichen für diese Fahrzeuge ausgegeben, und die Kontrollbehörden haben das in aller Regel so auch akzeptiert. Es war also eine Grauzone, welche die Hersteller nicht proaktiv aufgeklärt haben, sondern nur auf Nachfrage.

Ein Leichtkraftfahrzeug nach L6eBP Norm. Bis vor kurzem war es eine rechtliche Grauzone dieses Fahrzeug mit V-Kennzeichen zu fahren
Leichtkraftfahrzeug nach L6eBP Norm

Seit dem 02.07.2021 ist das Problem, welches diese Grauzone erzeugt hat, nun endlich gelöst. Die Begriffsbestimmung in §2 der FZV unter Punkt 12 wurde geändert, sodass Leichtkraftfahrzeuge auch hier in Zukunft durch die (EU) Verordnung Nr. 168/2013 durch die jeweils gültige Fassung definiert werden.

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe f in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Diese Anpassung sichert dem Leichtkraftfahrzeug seinen Status als Zulassungsfrei, Steuerfrei und TÜV befreit.

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